Memory: 75. Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure Frankreichs, des Vereinigten Königreiches und der USA den westdeutschen Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente, Papiere, in denen sie ihre Vorstellungen zur Bildung eines westdeutschen Staates mitteilten. Daraufhin berieten sich die Länderchefs und fassten vom 8. bis 10. Juli 1948 die Koblenzer Beschlüsse, worin sie verdeutlichten, dass es keiner Staatsgründung, sondern lediglich einer Neuorganisierung Deutschlands bedurfte. Die Mitglieder einer verfassunggebenden Versammlung sollten von den Landtagen und nicht direkt gewählt werden. Vom 10. bis zum 23. August 1948 traf sich der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee zur Vorbereitung dieser Versammlung.

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Am 1. September 1948 trat der 65-köpfige Parlamentarische Rat unter dem Vorsitz Konrad Adenauers im Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig in Bonn zusammen und arbeitete in den folgenden Monaten das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aus. Im April 1949 beschlossen die drei Westmächte, die Militärregierungen in den zuvor zur Trizone vereinigten Westzonen durch eine Alliierte Hohe Kommission abzulösen und das Besatzungsstatut festzuschreiben. Am 8. Mai 1949 legten die Mitglieder des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz vor. Am 10. Mai erörterte der Parlamentarische Rat die Frage des „vorläufigen Sitzes“ von Parlament und Regierung. Er entschied mit 33 zu 29 Stimmen zu Gunsten von Bonn gegen Frankfurt am Main. Weitere, vorher bereits ausgeschiedene Bewerber waren Kassel und Stuttgart. Einige Jahre später gaben einige Abgeordnete zu, im Sinne der Abstimmung beeinflusst worden zu sein. Ob in diesem Zusammenhang auch Bestechungsgelder geflossen waren, konnte der hierzu eingesetzte Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages aber nicht klären. Am 12. Mai 1949 genehmigten die drei westlichen Militärgouverneure das Grundgesetz, vorbehaltlich der Bestimmungen des Besatzungsstatuts. Am gleichen Tag beendete die Sowjetunion die Berlin-Blockade.

„Ich würde bitten, in die Diskussion hereinzunehmen, dass wir uns heute einfach Bundesrepublik Deutschland nennen…
Mit dem Wort Deutschland geben wir dem Ganzen ein gewisses Pathos…“

– Theodor Heussspäterer Bundespräsident, in den Beratungen des Parlamentarischen Rates, 1948.

Das Grundgesetz wurde von den Landtagen angenommen, ein Verfassungsreferendum war nicht vorgesehen. Nur Bayern verweigerte sich mit 101 Gegenstimmen, weil es den Mangel an Föderalismus kritisierte, trotzdem akzeptierte der Freistaat die Gültigkeit der provisorischen Bundesverfassung auch für sich. Laut Art. 144 GG bedurfte es zur Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes der Zweidrittelmehrheit „der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll“. Der damalige Ministerpräsident Hans Ehard (CSU) verkündete am 13. Mai 1949 im Bayerischen Landtag, dass die Bayerische Staatsregierung das Grundgesetz ablehne, die Rechtsverbindlichkeit aber akzeptiere.

Das Grundgesetz trat nach seiner Verkündung mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft, als Bundesrecht gleichzeitig mit der Entstehung der Bundesrepublik mit Anbruch des 24. Mai 1949. Das Verfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist von der überwiegenden Mehrheit der Bürger als rechtliche Grundordnung akzeptiert worden. Der 23. Mai wird allgemein als der Gründungstag der Bundesrepublik angesehen.

Der Aufbau der Bundesorgane begann am 14. August 1949 mit der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag. Erstmals handelte damit das „Bundesvolk“, das höchste unmittelbare Bundesorgan. Die CDU/CSU erhielt 31,0 % der Stimmen, die SPD 29,2 % und die FDP 11,9 %. Insgesamt zogen elf Parteien in den Bundestag ein. Die konstituierenden Sitzungen von Bundestag und Bundesrat fanden am 7. September 1949 in Bonn statt (vgl. Art. 123 Abs. 1 GG). Alterspräsident Paul Löbe eröffnete die Bundestagssitzung und übergab die Leitung später an den gewählten Bundestagspräsidenten Erich Köhler. Der Bundesrat wählte den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Karl Arnold zum Vorsitzenden und damit zum Stellvertreter des Bundespräsidenten.

Am 12. September 1949 wählte die Bundesversammlung Theodor Heuss (FDP) im zweiten Wahlgang zum Bundespräsidenten; sein stärkster Gegenkandidat war Kurt Schumacher (SPD). Am 15. September wählte der Deutsche Bundestag mit exakt der benötigten Mehrheit Adenauer zum Bundeskanzler. Dieser bildete eine Regierungskoalition aus CDU/CSU, FDP und Deutscher Partei. Ob die Bundesrepublik bereits mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes oder erst mit der Konstituierung ihrer Verfassungsorgane (also der ersten Bundestagssitzung) oder erst am 20. September 1949 mit dem Amtsantritt des Kabinetts Adenauer zu existieren begann, ist in der Forschung umstritten.

Quelle